Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besteht keine Visumspflicht für einen Aufenthalt bis 90 Tage. Eine Besuchergenehmigung für die Dauer der Reise wird bei Einreise ausgestellt. Um sich länger als 3 Monate in Südafrika aufhalten zu dürfen, muss ein Visum beantragt werden.
Der Reisepass muss mindestens 30 Tage über das Ausreisedatum hinaus gültig sein und benötigt 2 freie Seiten für Sichtvermerke.
Wichtig: Für die Einreise nach Südafrika dürfen ausschließlich maschinenlesbare Reisedokumente (MRTDs) zur Anwendung kommen. Es gilt zu beachten, dass Reisepässe die verlängert wurden nicht akzeptiert werden. Daher empfehlen wir unbedingt vor Abflug zu prüfen, ob es sich um ein verlängertes Reisedokument handelt.
Ebenfalls werden Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthaltes bestätigen, ein gültiges Rückflugticket oder genügend finanzielle Mittel benötigt. Sollten Sie kein Staatsbürger der oben genannten Länder sein, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Botschaft über Ihre Einreisebestimmungen.
Visum: Beachten Sie, dass die Beantragung der Visa in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und rechtzeitig beantragt werden muss, falls dies für das entsprechende Land notwendig ist. Bitte stellen Sie zu 100% sicher, dass Sie im Besitz eines gültigen Visums sind, da Abendsonne Afrika nicht verantwortlich gemacht werden kann, wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird. Sie müssen im Besitz eines gültigen Flugtickets sein, welches Ihnen ermöglicht, das Land zu verlassen, in dem die Safari endet. Ansonsten müssten Sie den Beweis erbringen, dass Sie über genügend Kapital (z.B. gültige Kreditkarte) für ein Rückflugticket verfügen.
Wenn Sie an einer Safari teilnehmen, die mehrmals in dasselbe Land führt, achten Sie bitte darauf, dass Sie ein mehrfaches Einreisevisum haben, das Ihnen die Wiedereinreise in das Land erlaubt.
Seit dem 1. Juli 2026 ist die elektronische SARS Traveller Declaration für nahezu alle Reisenden, die nach Südafrika ein- oder aus Südafrika ausreisen, verpflichtend.
Die Erklärung muss innerhalb von 24 Stunden vor Reiseantritt online eingereicht werden. Bei Reisen mit Umsteigeverbindungen nach Südafrika darf die Erklärung frühestens 24 Stunden vor Abflug des letzten Flugabschnitts nach Südafrika eingereicht werden.
Das System ermöglicht es Reisenden, Waren, Bargeld und andere deklarationspflichtige Gegenstände bereits vor der Reise elektronisch bei der südafrikanischen Zollbehörde (SARS) anzumelden.
Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Reisende eine Bestätigung, die sie bei der Ein- bzw. Ausreise bereithalten sollten (digital oder ausgedruckt).
Die Online-Deklaration kann über das Traveller Management System (TMS) auf der SARS-Website oder über die SATMS-App erfolgen.
Traveller Declaration:
Traveller Declaration | South African Revenue Service (SARS) – auf Complete Declaration klicken und das Formular ausfüllen