Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der vom Ausreisedatum an noch mindestens 6 Monate gültig sein, sowie über mindestens 2 freie Seiten verfügen muss.
Eine Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-)Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) beantragt werden. Hier wird eine Gebühr erhoben.
Bitte beachten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen, die Sie bei der Botschaft der Republik Namibia in Berlin, Tel: +49-30-254 095 0, erfragen können.
Eine Einreise über Südafrika erfordert ggf. weitere Dokumente (siehe Einreisebestimmungen Südafrika) – ausgenommen Sie reisen über Südafrika und halten sich nur im Transitbereich auf (hierzu benötigen Sie durchgängige Flugtickets mit durchgechecktem Gepäck).
Visumspflicht ab dem 1. April 2025
Ab dem 1. April 2025 können deutsche, schweizer und österreichische Staatsangehörige nur noch mit gültigem Visum nach Namibia einreisen.
Dieses Visum wird mit einer Gültigkeit von 30 Tagen erteilt und berechtigt im Regelfall zur mehrfachen Einreise (sog. „multiple entry“). Nach erfolgter Einreise kann es beim namibischen Innenministerium auf bis zu 90 Tage pro Jahr verlängert werden.
Folgende Arten der Visumsbeantragung werden zur Verfügung stehen:
- „Visa on Arrival“ als Online-Visum: Das namibische Innenministerium empfiehlt, das Visum vor Reisebeginn online als E-Visum zu beantragen. Online-Visumsbeantragung
- „Visa on Arrival“ bei Einreise: Informationen zu einer Visumserteilung bei Einreise sowie zu den Grenzübergängen, an denen diese möglich ist, finden sich im Factsheet des namibischen Innenministeriums. Visumsbeantragung bei der namibischen Botschaft in Berlin.
- Visumsbeantragung an der namibischen Botschaft in Berlin.